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Karl der Käfer wurde doch gefragt, ... - Wertvolles Dauergrünland

01. Januar 2022 | Karl der Käfer..., Klimawandel, Dauergrünland, Tipps

Wie schützt das Dauergrünland unsere Erde? Darauf gehen wir nun diesen Monat ein.

Dauergrünland Nr. 2  (Annette Hinz / Annette Hinz)

Wertvolles Dauergrünland

Als Dauergrünland werden Wiesen und Weiden bezeichnet, die mehr als 5 Jahre nicht als Acker genutzt wurden. Wälder, Ozeane und Moore sind uns als Kohlenstoffspeicher hinlänglich bekannt. Doch auch das Dauergrünland ist als Speicher zu nennen.
Als ökologisch wertvoll zu betrachten ist unter anderem die ganzjährige Vegetationsdecke. Sie schützt die Böden vor Austrocknung und Erosion. Ein hoher Humusgehalt speichert den Kohlenstoff aus der Atmosphäre und sorgt für eine gute Wasserspeicherkapazität, sodass auf diesen Flächen ein Starkregenereignis komprimiert werden kann. Extensiv bewirtschaftete Grünländer sind vor allem für die Biodiversität hinsichtlich Fauna und Flora äußerst wichtig. Diese Flächen werden maximal zwei Mal/Jahr gemäht, nicht gedüngt und nicht mit Pestiziden behandelt. Mehr als ein Drittel aller in Deutschland heimischen Pflanzen und mehr als die Hälfte der Arten, die in der „Roten Liste“ aufgeführt sind, finden sich hier.
Wiesen und Weiden speichern etwa doppelt soviel CO2 wie Ackerboden, wobei schwere und feuchte Böden eine bessere Kapazität haben, als sandige und trockene Böden.
In einer „Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages“ findet sich die Aussage, dass gemäß einer Studie aus dem Jahr 2000 „... 34 % des insgesamt im terristischen System befindlichen organischen Kohlenstoffs im Grünland gespeichert ist.“
Durch Umbruch gingen in Schleswig-Holstein in den Jahren 2003 bis 2020 fast 34 500 Hektar Dauergrünland verloren. Hierbei wird nicht nur CO2 freigesetzt, sondern auch Nitrat und Lachgas. Ab 2013 wurde dieser Effekt durch eine EU Landreform gemildert. Über Greening- Auflagen als Voraussetzung für flächengebundene Direktzahlungen wurde der Umbruch deutlich reduziert. Betriebe, die keine Direktzahlungen erhalten, können jedoch auch weiterhin Grünland umbrechen. In Schleswig-Holstein und zwei anderen Bundesländern wurde diese Maßnahme jedoch durch ein neues Landesrecht generell erschwert. Hier sind Umbrüche verboten. Ausnahmen und Befreiungen sind auf Antrag jedoch möglich. Auch die Nutzungsaufgabe von Flächen spielt eine Rolle.
Dauergrünland Umbrüche finden aber nicht nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen statt, sondern auch in Verbindung mit Bauvorhaben wie Gewerbegebieten, Wohngebieten oder Straßenbau. So werden bei der Erschließung nicht nur im Boden gespeicherte Stoffe freigesetzt, der Boden ist auch durch eine in der Regel in Wohngebieten bis zu 45 %-igen und in Gewerbegebieten 70 bis 80 %-igen Versiegelung nicht mehr in der Lage, als Speicher zu dienen oder Starkregen abzufedern. Er verliert alle wichtigen ökologische Funktionen vollständig. Dies gilt selbstverständlich für alle Böden. Aus diesem Grund ist Bodenschutz auch Klimaschutz und wichtiger denn je.


Annette Hinz

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