BUND Kreisgruppe Plön

Karl Käfer wurde doch gefragt, ... – Wie schön ist es, in der Natur zu sein.

01. Juni 2023 | Karl der Käfer..., Naturschutz

NSG-Schild Die Eule stammt ursprünglich aus dem NSG-Schild der DDR. Das Dreieck stammt aus der BRD, ursprünglich mit dem amerikanischen Weißkopfadler drauf.  (Yardena Baule / Yardena Baule)

Der Sommer ist da. Es wird wärmer, die Sonne scheint und viele Menschen möchten nun raus in die Natur. Wir wandern, fahren Fahrrad, treiben Sport oder genießen einfach nur die Ruhe.
Das ist durchaus nachvollziehbar, besonders für Naturschützer, doch genau da liegt das Problem. Einige Teile der Natur dürfen wir nicht uneingeschränkt nutzen. (Andere sollten wir auch ohne Verbote meiden.) Hier gelten besondere Regeln, um die Natur zu schützen und zu erhalten. In der Regel sind diese Gebiete durch entsprechende Schilder und Hinweistafeln gekennzeichnet. Bereits seit 1920 gibt es verschiedene Schutzgebietskategorien.
Das Naturschutzgebiet (NSG) ist laut § 23 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ganz oder in Teilen sehr streng geschützt. Stand 2019 sind in Schleswig-Holstein (SH) inklusive der maritimen Zonen 8,4 % der Landesfläche NSG. Hier gelten Regeln wie z.B. auf den Wegen zu bleiben, Hunde anzuleinen und keine motorbetrieben Fahrzeuge zu benutzen. Pflanzen zu pflücken, auszugraben oder einzubringen ist ebenso verboten wie das Reiten und Zelten. Auch Lebewesen, die nicht Mensch sind, brauchen ihre Ruhe. Deshalb sollte man diese hier auch einhalten. Dass man seinen Müll mitnimmt, ist selbstverständlich.
Wälder dürfen zum Zwecke der naturverträglichen Erholung von jedermann auf eigene Gefahr betreten werden. Eine Stunde nach Sonnenuntergang und eine Stunde vor Sonnenaufgang jedoch explizit nur auf den Wegen. Als Wege gelten im Wald alle befestigten  zweispurigen Wege. Trampelpfade also nicht. Nicht erlaubt ist das Betreten von Bereichen, in denen forstwirtschaftliche Arbeiten stattfinden, sowie von Forstkulturen und anderen forstlichen Anlagen. Ebenso verboten ist das Befahren mit Fahrzeugen und deren Abstellen sowie die Nutzung von Wohnwagen und Zelten. Das Reiten ist auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Waldgesetz sagt: Die Lebensgemeinschaft Wald darf durch unser Verhalten nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden.
Küstenschutzgebiete kennzeichnen Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren. Sie umfassen sowohl den terrestrischen als auch den maritimen Bereich. Wie in allen Schutzgebieten gelten auch hier besondere Regeln; oder der Zutritt ist generell untersagt. Mit 402 km Ostseeküste und 468 km Nordseeküste hat Schleswig-Holstein eine besondere Verpflichtung, seltene und wertvolle Pflanzen und Tiere der Küstenregion zu erhalten und zu schützen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir uns an die Vorgaben halten, die Gebiete nicht betreten und die Wasserflächen nicht befahren, ganz gleich womit.
Herr Minister Goldschmidt hat Planungen vorgelegt, wonach noch mehr Küstenabschnitte mehr oder weniger aus der menschlichen Nutzung fallen sollen. Die Ergebnisse gilt es abzuwarten und natürlich sind die Bedenken hinsichtlich Fischerei, Schifffahrt und Tourismus nachzuvollziehen. Auf der anderen Seite ist die Ostsee als Brackwasser und mehreren Anrainern extremen Belastungen ausgesetzt. Wie kurz gedacht ist es dann, nur an das Jetzt und nicht an das Morgen zu denken? Was passiert, wenn das Ökosystem Ostsee den Belastungen nicht mehr standhält?
Bitte helfen Sie mit, dass unsere Natur geschützt und erhalten bleibt. Ganz gleich, ob im Urlaub oder in Ihrer Freizeit. Vielen Dank!


Ortsgruppe Schwentinental

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